Bürgermodell - Die Gesellschaftsstruktur

Die geplante Gesellschaftsstruktur soll den Interessen aller beteiligen Personengruppen (Kapitalgeber und Wärmekunden) Rechnung tragen. Die Ausgewogenheit zwischen Renditegedanken und Energiepreissicherheit ist dabei oberstes Ziel.

Der "beteiligte Wärmekunde" als Genossenschaftsmitglied wird bei der Energiepreisgestaltung eine entscheidende Stimme haben. Dies wird durch die mehrheitliche Beteiligung der Genossenschaft an der Versorgungsgesellschaft erreicht.

Die Realisierung des Modells erfolgt in einzelnen Schritten. Der Einstieg in die Geothermie kann erfolgen, sobald eine Investitionssumme von ca. 32 Mio. Euro (Kernnetz) finanzierbar ist. Hierfür ist insgesamt ein Eigenkapital von ca. 9 - 10 Mio. Euro erforderlich.

Stufe 1 - Gründung einer Wärmegesellschaft als KG (geothermieunabhängig)

Aufgrund des aktuellen Bedarfs an Wärme gründet die Gemeinde mit dem vorhandenen Eigenkapital von 1 Mio. Euro jetzt eine Wärmeversorgungsgesellschaft, die ein in die Geothermie integrierbares Wärmenetz aufbaut und die realisierbaren Wärmeinseln (Schulzentrum, kommunale Einrichtungen, Neubauten und Sanierungsobjekte, anliegende Gebäude) bereits aktuell mit Wärme versorgt, auch Einnahmen erzielt. Grundlage hierfür ist der einstimmige Gemeinderatsbeschluss vom 03.11.2009 zur Realisierung eines Fernwärmenetzes, möglichst unter besonderer Berücksichtigung der Geothermie

Die Gesellschaft wird bei Erreichen der notwendigen Eigenkapitalstruktur zum geothermischen Versorgungsunternehmen ausgebaut oder beteiligt sich daran.

Stufe 2 - Gründung einer Beteiligungsgesellschaft als KG (geothermieunabhängig)

Gleichzeitig mit Schritt 1 wird eine Finanzierungsgesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft gegründet und aufgebaut, über die sich interessierte Bürger und Gewerbebetriebe bereits an der Wärmeversorgungsgesellschaft (Schritt 1) finanziell beteiligen können. Diese Beteiligung ist als gewerbliche Beteiligung ausgerichtet mit der Folge, dass sie bereits direkt am Ergebnis des Versorgungsunternehmens beteiligt ist.

Durch diese Gesellschaft wird das nötige Eigenkapital aufgebracht, um bereits im Vorfeld den Ausbau eines Wärmenetzes als Voraussetzung für spätere Geothermie voranzutreiben. Das Eigenkapital wird später als Eigenkapital in die Geothermie einfließen.

Stufe 3 - Gründung einer Bürgergenossenschaft (Geothermiegebunden)

Parallel zu Schritt 1 erfolgt die Gründung einer Bürgergenossenschaft. Diese ist auf die Beteiligung der breiten Bevölkerung ausgerichtet und als reine Geldanlage gedacht. Diese Beteiligung soll mittelfristig als sichere Geldanlage mit einer Verzinsung von anfangs 3 - 5 % ausgelegt werden. Da die Investition langfristig nicht mehr erneuert werden muss, ist mit steigenden Renditen zu rechnen. Sie ist somit eine alternative Anlageform zu den Spareinlagen mit sehr niedrigen Zinsen.

Die Genossenschaft beteiligt sich erst zu einem Zeitpunkt an dem Versorgungsunternehmen, zu dem die Finanzierung der Geothermie sichergestellt und die Bohrung gewährleistet ist. Erst zu diesem Zeitpunkt sind auch die gezeichneten Anteile zur Einzahlung in die Genossenschaft fällig.

Die Bürgergenossenschaft soll mit mehr als 50% am Eigenkapital des Versorgungsunternehmens beteiligt werden.

Gesellschaftsstruktur

Die Grafik steht als Download bereit: >>> Gesellschaftsstrukturen

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Finanzierung

Autor: Anton Hiermaier, Öffentlichkeitsreferent "IG pro Geothermie e.V."