Satzung und Gemeinnützigkeit
In der Satzung hat sich der Verein verpflichtet, zum Wohle und zum Nutzen der Bevölkerung Markt Schwabens selbstlos tätig zu sein. Dies ist Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit.
Im Rahmen der Gemeinnützigkeit
- darf der Verein nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen und
- seine Mittel nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwenden.
Der Verein ist lt. Satzung politisch und konfessionell neutral.
Der Verein wurde am 21.07.2008 im Vereinsregister eingetragen (VR 201732). Er wurde durch Freistellungsbescheid des Finanzamts Erding vom 14.01.2010 (StNr. 114/109/20303) als gemeinnützig anerkannt.
Spenden an den Verein sind somit steuerlich absetzbar.
Folgende Dokumente stehen als Download bereit: